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Startseite > Ernährungsberatung

Eine '''Ernährungsberatung''' vermittelt Informationen über ernährungs, und Zusammenhänge der und beinhaltet zur ­struktur, deren Herstellungsprozessen und gegebenenfalls auch zu Themen wie Essverhalten, Lebensführung, Körperbewusstsein und Sport.

Ernährungsberater

Eine Ernährungsberatung richtet sich im Gegensatz zur meist an gesunde Personen in besonderen Lebenssituationen (wie z. B. Schwangere, Sportler) oder Personen, die bereits Risikofaktoren, wie z. B. (nicht ), vorweisen, aber noch nicht erkrankt sind.

Deutschland

Ernährungsberatung wird in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 bezuschusst. Demnach sind für die Ernährungsberatung verschiedene Berufsgruppen qualifiziert, ler, und en. Ernährungswissenschaftler und Ökotrophologen müssen sich nach ihrem Studium weiterqualifizieren, um Ernährungsberatungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Diese Weiterbildung ist z. B. die Weiterbildung zum ''Ernährungsberater/DGE'' (), oder zum zertifizierten ''Ernährungsberater VDOE'' vom Berufsverband Ökotrophologie e.V. (VDOE).

Da Diätassistenten zu den sogenannten bundesrechtlich geregelten Heilhilfsberufen (Synonym , Medizinalfachberuf, Heilhilfsberuf u. ä.) zählen, entfällt die Notwendigkeit einer Zusatzqualifikation. Sie können direkt bei ihrem Berufsverband ein den anderen Zertifikaten gleichgestelltes Zertifikat Ernährungsberater/VDD beantragen. Auch dieses Zertifikat muss durch Weiterbildungen alle 3 Jahre aktualisiert werden. Das Diätassistentengesetz von 1994 und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung hat folgendes Ausbildungsziel:

Eine seriöse Ernährungsberatung ist dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Beratung keine Verkäufe stattfinden und der Berater sich in seinen Ausführungen herstellerneutral und werbefrei verhält. Dies ist zum Beispiel in der Berufsordnung für freiberufliche Ökotrophologen des VDOE geregelt.

  • Diätassistent/Diätologe (Österreich, früher Diätassistent) ? Heilhilfsberuf für den Bereich Diätetik und Ernährung
  • /Trophologe (Master und Bachelor of Science, früher Diplom) ? Studium der Haushalts- und Ernährungswissenschaft, Ernährungswissenschaft und Lebensmittelhygiene, bei der Trophologie exklusive VWL und BWL
  • Ernährungsmediziner ? Arzt mit zusätzlichem Ausbildungsnachweis

Die Begriffe ''Ernährungsberater'' bzw. ''Ernährungstherapeut'' genießen keinen gesetzlichen Schutz und können daher theoretisch von jeder Person verwendet werden, die auf diesem Gebiet tätig ist. Zur Absicherung einer qualifizierten Beratung zertifizieren die Deutsche Gesellschaft für Ernährung und der Berufsverband Ökotrophologie ausgebildete Ernährungsberater (Ernährungsberater/DGE bzw. Ernährungsberater VDOE). Allerdings dürfen in der Primärprävention auch Personen tätig werden, die über Instituts-interne/private Abschlüsse bzw. Ausbildungen zum Ernährungsberater verfügen. Entsprechende Ausbildungen werden in Vollzeit, Teilzeit und in Form eines Fernstudiums angeboten.

Ein Patientenschutzverein wollte erreichen, dass derjenige, der Nahrungsergänzungsmittel herstellt und vertreibt und als Ernährungsberater tätig wird, der Genehmigung einer Gesundheitsbehörde bedarf. Im Einzelnen wurde gefordert, dass die Berufsbezeichnung ''Ernährungsberater'' gesetzlich geschützt wird. Das Petitionsverfahren wurde am 20. September 2007 abgeschlossen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

In der Begründung, warum diesem Anliegen nicht entsprochen werden konnte, verweist der Bundestag auf das Bundesministerium für Gesundheit, das mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf den Abs. 1 Nr. 19 des . Danach hat der Bund die Befugnis, die Zulassung zu ärztlichen und anderen en zu regeln. Hiervon hat der Bundesgesetzgeber für den Bereich der Ernährung durch das Diätassistenten-Gesetz Gebrauch gemacht. In dieser Begründung heißt es weiter:

'''Kostenbezuschussung bei Erkrankungen:''' Im Falle von vorliegenden Erkrankungen wird Ernährungsberatung in Deutschland von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 43 bezuschusst. Die medizinische Notwendigkeit einer Ernährungsberatung muss vom Arzt festgestellt werden und per Bescheinigung oder Überweisung ausgestellt werden. Die Ernährungsberatung Stuttgart beschreibt : ?Betroffene mit Erkrankungen erhalten eine 80-100 % Kostenbezuschussung von gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 43 SGB V. Zur Gesundheitsunterstützung und Erhaltung einer professionellen Ernährungsberatung mit Ernährungsmedizin und Diätetik müssen betroffene eine medizinische Notwendigkeit vorweisen. Die Notwendigkeit mit einem Schreiben oder einer Überweisung wird vom Hausarzt ausgestellt für: Ernährungsberatung bei Adipositas, bei Allergien / Unverträglichkeiten, bei Obstipation, bei Vitaminmangel, bei innerer Erkrankung (Diabetes, Leber), bei Obstipation und bei Reizdarm.?

Österreich

In Österreich wird Ernährungsberatung in zwei Bereiche geteilt:
  • in den medizinischen und
  • in den gewerblichen Bereich.

Bei der ?medizinischen Ernährungsberatung? ist die ernährungsmedizinische Behandlung, Beratung und Therapie von Kranken oder krankheitsverdächtigen Menschen Ärzten und Diätologen und ? unter ärztlicher Anleitung ? dem diplomierten Gesunden- und Krankenpflegepersonal gesetzlich vorbehalten.

Eine Ernährungsberatung im ?gewerblichen Bereich? ist an nicht kranke oder krankheitsverdächtige Menschen gesetzlich gerichtet. Die Ernährungsberatung ist seit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 ein Teilbereich der Lebens- und Sozialberatung. Die Ausübung des Gewerbes ?Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung? ist an die erfolgreiche Absolvierung der Studienrichtung Ernährungswissenschaften an einer inländischen Universität oder die erfolgreiche Ausbildung zum Diätologen gebunden (vgl. § 119 Abs. 1 GewO).

Österreich und Deutschland weisen Unterschiede bei der Kostenübernahme durch die Krankenkassen auf. Während in Österreich die Inanspruchnahme einer Leistung durch einen freiberuflichen Ernährungsberater zur Gänze selbst zu tragen sind, gibt es in Deutschland teilweise Kostenzuschüsse. Es wird hier von den verschiedenen Kassen eine individuelle Einzelfallprüfung vorgenommen und zwischen präventiven und ernährungstherapeutischen Beratungen unterschieden.

Siehe auch

Weblinks

  • :
  • e.V. (DGE):

Einzelnachweise